Andersen
Gebäudeenergieberatung Alter Postweg 26 in 21745
Hemmoor
www.andersen-gebaeudeenergieberatung.de
Sie möchten für Ihre geplante Einzelmaßnamen vom BAFA
Förderung erhalten.
.
Sie bekommen 15 % Förderung von 30.000,00 Euro pro
Wohneinheit. Also maximal 4.500,00 Euro Förderung pro Wohneinheit und
Kalenderjahr.
Durch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplan
(ISFP) erhöht sich nicht nur die Fördersummen von 30.000,00 Euro auf 60.000,00
pro Wohneinheit und Jahr, sondern auch die Förderung wird von 15% auf 20 %
aufgestockt. Somit gibt es maximal 12.000,00 Euro pro Wohneinheit pro
Kalenderjahr (außer Heizung). Der ISFP läuft über einen Zeitrahmen von 15
Jahren.
Die aufgeführten Maßnahmen müssen nicht unbedingt ausgeführt
werden.
Zuschuss für die Energieberatung (ISFP) beantragen Schritt für Schritt
Auch für die Energieberatung stellen Eigentümer seit Juli 2023 den Förderantrag
selbst:
Bei dieser Variante zahlen Sie für den ISFP inkl.
Umsetzungshilfe an mich 2.380,00 Euro inkl. MwSt. Honorar. Davon erhalten Sie
im Förderfall 650,00 Euro vom BAFA erstattet. Ihr Eigenanteil beträgt so 1.730,00 Euro.
Ab 3 Wohneinheiten beträgt mein Honorar
2.856,00 Euro inkl. MwSt. Davon erhalten Sie im Förderfall 850,00,00 Euro vom
BAFA erstattet. Der Eigenanteil beträgt dann 2.006,00 Euro.
Wenn Sie möchten, können wir
vereinbaren, dass ich für Sie die Anträge für das ISFP übernehme. So kann ich,
wenn es Unstimmigkeiten beim BAFA gibt, die Sache versuchen zu regeln. Ohne Vollmacht ist es mir nicht möglich, da
das BAFA mir aus Datenschutzgründen keine Auskunft gibt.
Die Kosten für den ISFP betragen
dann brutto 2.677,50 Euro. Die Förderung von 650,00 Euro bleibt gleich. Der
Eigenanteil beträgt dann 2.027,50 Euro.
Ab der 3. Wohneinheit beträgt
mein Honorar 3.248,70 Euro inkl. MwSt. Die Förderung von 850,00 Euro bleibt
gleich.Der Eigenanteil beträgt dann 2398,70 Euro.
Wenn Sie nur den Eigenanteil beim
ISFP an mich zahlen möchten und ich dann nach zirka 6-8 Monaten nach
Einreichung des Verwendungsnachweises mein Geld vom BAFA bekomme. Dafür
benötige ich aber mehrere Vollmachten, die ich Ihnen schicken werde, wenn Sie
damit einverstanden sind.
Für den Fall das ich für Sie das Ausfüllen
der gesamten Anträge übernehme und Sie mir nur Ihren Eigenanteil überweisen
möchten, erhöhen sich die Kosten brutto auf 2.801,26 Euro. Die Förderung von 650,00
Euro bleibt gleich. Der Eigenanteil beträgt dann 2.151,26 Euro.
Bei mehr als 2 Wohneinheiten
erhöht sich die Rechnungssumme von 3.248,70 Euro auf 3.361,51 Euro. Die
Förderung bleibt bei 850,00 Euro. Der Eigenanteil beträgt dann 2.511,51 Euro.
Der ISFP hat eine Laufzeit von 15
Jahren, sollten Sie also vorhaben noch andere Bauteile zu modernisieren, so
bekommen Sie den Mehrwert der dann zu der Zeit gilt, gutgeschrieben. Sie
brauchen aber nicht alle aufgeführten Maßnahmen erfüllen.
Bitte schreiben Sie mir für welche
Variante Sie sich entschieden haben.
BAFA Anträge für Einzelmaßnahmen ohne Vollmacht mit
Datennutzungserklärung.
Seit dem 01.01.2024 hat sich der
Ablauf der Beantragung verändert.
Mit
Antragstellung muss ein Angebot vorliegen, sowie ein Lieferungs- oder
Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der
Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Hierin muss auch das
voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein.
Für die Berechnung, die erforderlichen Einreichung der
Einzelmaßnahme für 1 und 2 Familienhäuser beim BAFA beträgt mein Honorar pro
Antragsstellung 3,0 % des Bruttorechnungsbetrags der Baumaßnahme plus Mehrwertsteuer,
Minimum aber 455,00 Euro plus MwSt. Maximum 4.200,00 Euro plus MwSt.
Bei mehr als 2 Familienhäuser beträgt die Maximalsumme
1.680,00 Euro plus MwSt. pro Wohneinheit und Jahr. Bis zu einer Höchstgrenze
von 10 Wohneinheiten.
Dabei reicht der Eigentümer
online den Antrag auf Förderung und nach Durchführung den Verwendungsnachweis beim
BAFA ein.
Die Projektbeschreiben und der
Projektnachweis werden von mir erstellt und Ihnen per Mail zugesandt.
Da in der letzten Zeit immer mehr Kunden Schwierigkeiten
beim Ausfüllen der Anträge hatten, biete ich Ihnen an, diese für Sie
auszufüllen. Dazu benötige ich von Ihnen eine Vollmacht, die ich Ihnen, wenn
gewünscht per Mail zusende.
Ohne Vollmacht kann ich Ihnen bei den eventuell auftretenden
Schwierigkeiten mit dem BAFA nicht helfen, da das BAFA mir aus
Datenschutzgründen keine Auskunft erteilen darf.
BAFA Anträge
für Einzelmaßnahmen mit Vollmacht
Für die Einreichung der Einzelmaßnahme für 1 und 2
Familienhäuser beim BAFA beträgt mein Honorar pro Antragsstellung nicht mehr 3,0
%, sondern 3,5% des Bruttorechnungsbetrags der Baumaßnahme plus Mehrwertsteuer,
Minimum aber 540,00 Euro plus MwSt. Maximum 4.200,00 Euro plus MwSt.
Mein Honorar für die
Beantragung und Fachplanung der Einzelmaßnahmen wir mit 50 % gefördert.
Bitte schreiben Sie mir, wenn ich
Sie bei den Maßnahmen begleiten darf, für welche Variante Sie sich entschieden
haben.
Seit dem 01.01.2024 gibt es noch
die Möglichkeit, wenn Sie weniger als 90.000,00 Euro Haushaltseinkommen haben
und das zu modernisieren Gebäude selbst bewohnen, einen Ergänzungskredit bei
der KfW-Bank zu beantragen.
Aber aufgepasst:
Erst Antrag stellen beim BAFA und dann, wenn der
Zuwendungsbescheid eingegangen ist, kann der Ergänzungskredit bei der KfW-Bank
eingereicht werden. Der Antrag für den Ergänzungskredit stellen Sie bei Ihrem
Finanzdienstleister.
Ablauf der Maßnahme:
Von Ihnen gewünschte Vor-Ort-Besuche werden gesondert nach
Arbeitsstunden abgerechnet. Hin- und Rückfahrt zu den Besuchen zählen mit zu
den Arbeitsstunden. Stundensatz 125,00 Euro + MwSt. Diese Kosten werden auch
bis zur Höchstfördersumme mit 50 % gefördert.
Nach Eingang der unterschriebenen
Datennutzungserklärung oder Vollmacht werde ich die geplante Einzelmaßname
prüfen und die Bauteile berechnen.
Es darf laut dem BAFA nur
eine Person auf der Vollmacht genannt werden, diese Person muss dann aber auch
der Inhaber des Kontos sein, auf das die Förderung gehen soll. Ich
weiß, es ist nicht der Zeit entsprechend,
aber das BAFA will es so und ich musste schon die ersten Anträge
umschreiben,
weil es von dem BAFA so verlangt wird. Das Gleiche gilt dann nach
Fertigstellung auch für die eingehenden Rechnungen. Sollten Sie
die Maßnahme in Eigenleistung erbringen, so dürfen nur
Rechnungen eingereicht werden die die Bestimmungen der BAFA
erfüllen. Es dürfen keine Kassenzettel mehr mit eingereicht
werden.
Für die technische
Projektbeschreibung (TPB) für Einzelmaßnahmen im Rahmen der
Bundesförderung energieeffiziente
Gebäude (BEG EM)
benötige ich noch einige Daten.
Baujahr des Hauses:
Wohneinheiten:
Wenn die Maßnahmen
abgeschlossen sind, werde ich die Erstellung eines technischen Projektnachweises (TPN)
für Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude -
Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA erstellen.
Dafür
benötige ich dann aber noch ein paar Daten, die ich dann bei Ihnen nachfragen
werde.
Bevor der Verwendungsnachweis
erstellt werden kann, muss der ISFP von der BAFA genehmigt worden sein und der
Rechnungsbetrag dafür muss überwiesen sein. Auch muss die Förderung der BAFA
ausgezahlt worden sein.
Da sich
der Angebotspreis in den meisten Fällen ändert und ich Ihnen eine genaue
Kostenabrechnung ermöglichen möchte, wird meine 2. Rechnung von mir nach Erhalt
der Rechnung von den Fachfirmen erstellt. Nach Erhalt des Rechnungsbetrages
meiner 2. Rechnung kann ich erst den Antrag nach Durchführung stellen, weil das
BAFA auch hier wissen möchte wann die Zahlung an mich erfolgte.
Ich weiß, das sind eine Menge
Informationen, aber wenn ich Sie begleiten darf, werden wir alle Schritte
nacheinander gemeinsam abarbeiten.