Andersen Gebäudeenergieberatung Alter Postweg 26 in 21745 Hemmoor    www.andersen-gebaeudeenergieberatung.de

Sie möchten für Ihre geplante Einzelmaßnamen vom BAFA Förderung erhalten.

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Sie bekommen 15 % Förderung von 30.000,00 Euro pro Wohneinheit. Also maximal 4.500,00 Euro Förderung pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

Durch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) erhöht sich nicht nur die Fördersummen von 30.000,00 Euro auf 60.000,00 pro Wohneinheit und Jahr, sondern auch die Förderung wird von 15% auf 20 % aufgestockt. Somit gibt es maximal 12.000,00 Euro pro Wohneinheit pro Kalenderjahr (außer Heizung). Der ISFP läuft über einen Zeitrahmen von 15 Jahren.

Die aufgeführten Maßnahmen müssen nicht unbedingt ausgeführt werden.

Zuschuss für die Energieberatung (ISFP) beantragen Schritt für Schritt
Auch für die Energieberatung stellen Eigentümer seit Juli 2023 den Förderantrag selbst:

  1. Vor Beginn der Energieberatung stellen Eigentümer den Antrag online beim BAFA.
  2. Das BAFA erteilt dann einen nach sogenannten Zuwendungsbescheid, das kann 6-10 Wochen dauern. Ab dann haben Eigentümer 9 Monate Zeit für die Durchführung der Energieberatung. Der Eigentümer kann aber den ISFP auch schon vor dem Zuwendungsbescheid auf eigenes Risiko erstellen lassen.
  3. Nach Antragstellung kann die Energieberaterin / der Energieberater beauftragt werden. Wichtig: Gefördert werden nur Energieberatungen, in deren Ergebnis ein sogenannter Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird!
  4. Nach der Energieberatung erhalten Eigentümer eine Rechnung vom Energieberater über das Beratungshonorar.
  5. Anschließend reicht der Eigentümer die Dokumente zum Verwendungsnachweis beim BAFA ein. Dafür muss das elektronische Formular "Verwendungsnachweiserklärung" vollständig ausgefüllt werden.
  6. Die BAFA zahlt den Zuschuss in Höhe von 50 Prozent maximal 650,00 Euro an den Eigentümer aus.

Bei dieser Variante zahlen Sie für den ISFP inkl. Umsetzungshilfe an mich 2.380,00 Euro inkl. MwSt. Honorar. Davon erhalten Sie im Förderfall 650,00 Euro vom BAFA erstattet. Ihr Eigenanteil beträgt so 1.730,00 Euro.

Ab 3 Wohneinheiten beträgt mein Honorar 2.856,00 Euro inkl. MwSt. Davon erhalten Sie im Förderfall 850,00,00 Euro vom BAFA erstattet. Der Eigenanteil beträgt dann 2.006,00 Euro.

 
Wenn Sie möchten, können wir vereinbaren, dass ich für Sie die Anträge für das ISFP übernehme. So kann ich, wenn es Unstimmigkeiten beim BAFA gibt, die Sache versuchen zu regeln.  Ohne Vollmacht ist es mir nicht möglich, da das BAFA mir aus Datenschutzgründen keine Auskunft gibt.

Die Kosten für den ISFP betragen dann brutto 2.677,50 Euro. Die Förderung von 650,00 Euro bleibt gleich. Der Eigenanteil beträgt dann 2.027,50 Euro.

Ab der 3. Wohneinheit beträgt mein Honorar 3.248,70 Euro inkl. MwSt. Die Förderung von 850,00 Euro bleibt gleich.Der Eigenanteil beträgt dann 2398,70 Euro.

Wenn Sie nur den Eigenanteil beim ISFP an mich zahlen möchten und ich dann nach zirka 6-8 Monaten nach Einreichung des Verwendungsnachweises mein Geld vom BAFA bekomme. Dafür benötige ich aber mehrere Vollmachten, die ich Ihnen schicken werde, wenn Sie damit einverstanden sind.

Für den Fall das ich für Sie das Ausfüllen der gesamten Anträge übernehme und Sie mir nur Ihren Eigenanteil überweisen möchten, erhöhen sich die Kosten brutto auf 2.801,26 Euro. Die Förderung von 650,00 Euro bleibt gleich. Der Eigenanteil beträgt dann 2.151,26 Euro.

Bei mehr als 2 Wohneinheiten erhöht sich die Rechnungssumme von 3.248,70 Euro auf 3.361,51 Euro. Die Förderung bleibt bei 850,00 Euro. Der Eigenanteil beträgt dann 2.511,51 Euro.

Der ISFP hat eine Laufzeit von 15 Jahren, sollten Sie also vorhaben noch andere Bauteile zu modernisieren, so bekommen Sie den Mehrwert der dann zu der Zeit gilt, gutgeschrieben. Sie brauchen aber nicht alle aufgeführten Maßnahmen erfüllen.

Bitte schreiben Sie mir für welche Variante Sie sich entschieden haben.

 

BAFA Anträge für Einzelmaßnahmen ohne Vollmacht mit Datennutzungserklärung.

Seit dem 01.01.2024 hat sich der Ablauf der Beantragung verändert.

Mit Antragstellung muss ein Angebot vorliegen, sowie ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Hierin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein.

 

Für die Berechnung, die erforderlichen Einreichung der Einzelmaßnahme für 1 und 2 Familienhäuser beim BAFA beträgt mein Honorar pro Antragsstellung 3,0 % des Bruttorechnungsbetrags der Baumaßnahme plus Mehrwertsteuer, Minimum aber 455,00 Euro plus MwSt. Maximum 4.200,00 Euro plus MwSt.

Bei mehr als 2 Familienhäuser beträgt die Maximalsumme 1.680,00 Euro plus MwSt. pro Wohneinheit und Jahr. Bis zu einer Höchstgrenze von 10 Wohneinheiten.

Dabei reicht der Eigentümer online den Antrag auf Förderung und nach Durchführung den Verwendungsnachweis beim BAFA ein.

Die Projektbeschreiben und der Projektnachweis werden von mir erstellt und Ihnen per Mail zugesandt.

Da in der letzten Zeit immer mehr Kunden Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Anträge hatten, biete ich Ihnen an, diese für Sie auszufüllen. Dazu benötige ich von Ihnen eine Vollmacht, die ich Ihnen, wenn gewünscht per Mail zusende.

Ohne Vollmacht kann ich Ihnen bei den eventuell auftretenden Schwierigkeiten mit dem BAFA nicht helfen, da das BAFA mir aus Datenschutzgründen keine Auskunft erteilen darf.

 

BAFA Anträge für Einzelmaßnahmen mit Vollmacht

Für die Einreichung der Einzelmaßnahme für 1 und 2 Familienhäuser beim BAFA beträgt mein Honorar pro Antragsstellung nicht mehr 3,0 %, sondern 3,5% des Bruttorechnungsbetrags der Baumaßnahme plus Mehrwertsteuer, Minimum aber 540,00 Euro plus MwSt. Maximum 4.200,00 Euro plus MwSt.

Bei mehr als 2 Familienhäuser beträgt die Maximalsumme 1.680,00 Euro plus MwSt. pro Wohneinheit und Jahr.

Mein Honorar für die Beantragung und Fachplanung der Einzelmaßnahmen wir mit 50 % gefördert.

Bitte schreiben Sie mir, wenn ich Sie bei den Maßnahmen begleiten darf, für welche Variante Sie sich entschieden haben.

Seit dem 01.01.2024 gibt es noch die Möglichkeit, wenn Sie weniger als 90.000,00 Euro Haushaltseinkommen haben und das zu modernisieren Gebäude selbst bewohnen, einen Ergänzungskredit bei der KfW-Bank zu beantragen.

Aber aufgepasst:

Erst Antrag stellen beim BAFA und dann, wenn der Zuwendungsbescheid eingegangen ist, kann der Ergänzungskredit bei der KfW-Bank eingereicht werden. Der Antrag für den Ergänzungskredit stellen Sie bei Ihrem Finanzdienstleister.

Ablauf der Maßnahme:

Von Ihnen gewünschte Vor-Ort-Besuche werden gesondert nach Arbeitsstunden abgerechnet. Hin- und Rückfahrt zu den Besuchen zählen mit zu den Arbeitsstunden. Stundensatz 125,00 Euro + MwSt. Diese Kosten werden auch bis zur Höchstfördersumme mit 50 % gefördert.

Nach Eingang der unterschriebenen Datennutzungserklärung oder Vollmacht werde ich die geplante Einzelmaßname prüfen und die Bauteile berechnen.

 

Es darf laut dem BAFA nur eine Person auf der Vollmacht genannt werden, diese Person muss dann aber auch der Inhaber des Kontos sein, auf das die Förderung gehen soll. Ich weiß, es ist nicht der Zeit entsprechend, aber das BAFA will es so und ich musste schon die ersten Anträge umschreiben, weil es von dem BAFA so verlangt wird. Das Gleiche gilt dann nach Fertigstellung auch für die eingehenden Rechnungen. Sollten Sie die Maßnahme in Eigenleistung erbringen, so dürfen nur Rechnungen eingereicht werden die die Bestimmungen der BAFA erfüllen. Es dürfen keine Kassenzettel mehr mit eingereicht werden.

 

Für die technische Projektbeschreibung (TPB) für Einzelmaßnahmen im Rahmen der

Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG EM) benötige ich noch einige Daten.

Baujahr des Hauses:

Wohneinheiten:

Wenn die Maßnahmen abgeschlossen sind, werde ich die Erstellung eines technischen Projektnachweises (TPN) für Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA erstellen.

Dafür benötige ich dann aber noch ein paar Daten, die ich dann bei Ihnen nachfragen werde.

Bevor der Verwendungsnachweis erstellt werden kann, muss der ISFP von der BAFA genehmigt worden sein und der Rechnungsbetrag dafür muss überwiesen sein. Auch muss die Förderung der BAFA ausgezahlt worden sein.

Da sich der Angebotspreis in den meisten Fällen ändert und ich Ihnen eine genaue Kostenabrechnung ermöglichen möchte, wird meine 2. Rechnung von mir nach Erhalt der Rechnung von den Fachfirmen erstellt. Nach Erhalt des Rechnungsbetrages meiner 2. Rechnung kann ich erst den Antrag nach Durchführung stellen, weil das BAFA auch hier wissen möchte wann die Zahlung an mich erfolgte.

Ich weiß, das sind eine Menge Informationen, aber wenn ich Sie begleiten darf, werden wir alle Schritte nacheinander gemeinsam abarbeiten.

 

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